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Gutachten / Leistungen

Unsere Gutachten sind grundsätzlich gerichtsverwertbar, auf Wunsch ausgestellt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Unsere Gutachten entsprechen den allgemeinen Anforderungen an Gutachten.

Unsere Gutachten enthalten prinzipiell mindestens folgende Punkte:

 

1. Allgemeine Angaben

1.1 Auftraggeber, Datum der Auftragserteilung. Bei Gerichtsaufträgen Angabe der Parteien und des Aktenzeichens.

1.2 Inhalt des Auftrags und Zweck des Gutachtens. Bei Gerichtsaufträgen genaue Wiedergabe des Beweisbeschlusses.

2. Grundlagen des Gutachtens

2.1 Verwendete Arbeitsunterlagen wie zum Beispiel Akten, Dateien, Festplatten, Zeichnungen, Ortsbesichtigungen, Untersuchungen, Analysen, Fotografien und so weiter.

2.2 Datum und Teilnehmer der Ortsbesichtigungen *; von wem wurde was durchgeführt; wer war beteiligt.

3. Schadensfeststellung

3.1 Kurze, zusammenfassende Darstellung des Begutachtungsgegenstands.

3.2 Genaue, erschöpfende Beschreibung des Schadensbildes mit der Angabe, ob die Beschreibung auf eigenen Feststellungen beruht oder nach Angabe der Beteiligten erfolgt ist.

4. Untersuchungen

4.1 Weitergehende Untersuchungen und Ermittlungen, zum Beispiel Einsicht in Dateien, Einsatz von technischen Hilfsgerät zur Ermittlung der Schadensursache, des Verursachers und so weiter.

4.2 Eigene Laboruntersuchungen, Auswertung von Laboruntersuchungen Dritter.

4.3 Messungen, Mitschneiden, Erstellen von Protokollen zum Beispiel von Datenpaketen und dergleichen.

5. Ursachenermittlung

5.1 Bewertung der getroffenen Feststellungen, Untersuchungsergebnisse, Meßwerte und so weiter.

5.2 Ursache des Schadens.

5.3 Bewertung des Mangels mit Angabe der Bewertungsgrundlagen und -maßstäbe.

6. Beseitigung des Schadens oder Mangels und deren Kosten

Vorbehaltlich des Auftrages beziehungsweise des Beweisbeschlusses sind Ausführungen zu den Möglichkeiten der Schadens- oder Mangelbeseitigung und den dadurch entstehenden Kosten sowie zu einer gegebenenfalls verbleibenden Wertminderung zu machen.

7. Zusammenfassung

Ergebnis des Gutachtens und Beantwortung der gestellten Fragen. Bei Gerichtsgutachten kurze Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses mit eindeutigen Formulierungen.

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